Corona
Impflicht: Unbezahlte Freistellung war rechtswidrig
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht hat in der Altenpflege vereinzelt zu Freistellungen Ungeimpfter geführt. Jetzt hat das Arbeitsgericht Dresden ein wegweisendes Urteil gefällt.

Das Arbeitsgericht bewertet die unbezahlte Freistellung der Mitarbeiterin eines Pflegeheims wegen fehlender Corona-Impfung als rechtswidrig. „Der Beklagte war nicht berechtigt, die Klägerin von ihrer vertraglichen Leistungspflicht zu suspendieren“, heißt es in dem Urteil, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Das Gericht sei der Auffassung, dass laut Gesetz beim Beschäftigungsverbot unterschieden werden musste – zwischen schon bestehenden Arbeitsverhältnissen und Neueinstellungen, erläuterte eine Gerichtssprecherin am Freitag. Demnach hätte der Arbeitgeber im Fall der heute 60-Jährigen nur eine Mitteilung ans Gesundheitsamt machen müssen, nicht aber die Frau unbezahlt freistellen dürfen. Ein Sanktionsrecht gebe das Gesetz den Betreibern der Einrichtungen nicht in die Hand, heißt es im Urteil. Es ging im konkreten Fall nicht um eine Altenpflegerin, sondern um eine Köchin, die keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorgelegt hatte.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Frist für Rechtsmittel dagegen läuft bis Ende Februar (Az. 4 Ca 688/22).
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