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Berufsverband fordert für Pflegende ein “Recht auf Vollzeit”

Die Teilzeitquote in der Altenpflege liegt deutlich über der Quote der in anderen Branchen in Teilzeitarbeitsverhältnissen Beschäftigten. Das hat jetzt der Regionalverband Nordwest des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK) moniert und für Pflegende öffentlich ein "Recht auf Vollzeit" gefordert.

- Die Teilzeitquote in der Altenpflege ist eine überdurchschnittliche. Der DBfK Nordwest will das ändern und fordert für Pflegende ein "Recht auf Teilzeit".Foto: AdobeStock/Marco2811

Die der aktuellen Pflegestatistik entnommenen Zahlen sprechen für diejenigen Bundesländer, die der DBfK Nordwest vertritt, Bände. Die Teilzeitquote beträgt in

+ Bremen – stationär: 76,7 Prozent, ambulant: 82,0 Prozent
+ Hamburg – stationär: 61,0 Prozent, ambulant: 70,5 Prozent
+ Niedersachsen – stationär: 72,3 Prozent, ambulant: 79,1 Prozent
+ Nordrhein-Westfalen – stationär: 75,0 Prozent, ambulant: 71,3 Prozent
+ Schleswig-Holstein – stationär: 65,1 Prozent, ambulant: 76,7 Prozent

Diese Zahlen offenbaren laut DBfK den "dringenden Handlungsbedarf, denn hinter der oft ungewollten Teilzeitbeschäftigung verbirgt sich ein erhebliches Potenzial für die Behebung des aktuellen Mangels an Pflegenden." Daneben müsse es für Altenpflegende möglich sein, ihrem Beruf auch in Vollzeit nachzugehen, um so ein volles Gehalt und entsprechende Rentenansprüche zu erhalten.
"Wenn alle Beteiligten wirklich an einer Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufs, und hier speziell der Altenpflege, interessiert sind, darf es keine ungewollte Teilzeit mehr geben" so Dr. Martin Dichter, Vorsitzender des DBfK Nordwest. Die Politik sei gefordert, der gesetzlichen Pflegeversicherung ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Pflegekassen müssten eine adäquate Refinanzierung der Personalkosten sicherstellen, damit Arbeitgeber die Möglichkeit hätten, Altenpflegenden den gewünschten Beschäftigungsumfang anzubieten. Gleichzeitig müssten Arbeitgeber ihre Personalsteuerung viel stärker als bisher nach den Wünschen und Erwartungen der Pflegenden ausrichten.