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Besuchseinschränkungen in Pflegeeinrichtungen werden gelockert

In Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen und Kliniken werden die im Zuge der Coronakrise eingeführten Einschränkungen der Besuchsregeln bundesweit wieder gelockert. Darauf haben sich Bund und Länder am 6. Mai geeinigt, berichtet die Deutsche Presse-Agentur.

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Bund und Länder haben sich geeinigt: Besuche in Alten- und Pflegeheimen sind bald wieder möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen allerdings. Foto: Peter Atkins/AdobeStock

Demnach soll jedem Patienten oder Bewohner wiederkehrender Besuch durch eine bestimmte Person ermöglicht werden, heißt es. Voraussetzung ist, dass es aktuell "kein aktives Infektionsgeschehen" der Corona-Epidemie in der jeweiligen Einrichtung gibt.

Nordrhein-Westfalen (NRW) hatte schon am Dienstag die Auflagen gelockert. Ab Sonntag (10. Mai) sind wieder Besuche in Altenheimen und Wohnheimen der Behindertenhilfe erlaubt. Voraussetzung für diesen Schritt sei, dass wichtige Schutzmaßnahmen eingehalten werden, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). So können Altenheime außerhalb ihrer Einrichtungen Treffpunkte etwa in Zelten oder auf Terrassen schaffen. Bettlägerige Bewohner können auf den Zimmern besucht werden, sofern die Besucher sich an die Auflagen des Infektionsschutzes halten. Jeder Besucher muss zudem ein Kurzscreening absolvieren und sich registrieren lassen. Überdies muss jede Einrichtung ein Besucher- und Hygienekonzept vorlegen, damit sie wieder geöffnet werden darf. Altenheime, die derzeit noch von Corona-Erkrankungen betroffen sind, sind von der Aufhebung des Besuchsverbots ausgenommen.

Auch Rheinland-Pfalz hatte bereits vor der Einigung von Bund und Ländern zentrale Auflagen für Alten- und Pflegeheime und deren Bewohner in der Corona-Krise gelockert. Eine neue Rechtsverordnung trete am 7. Mai in Kraft, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD). Sie gilt zunächst für 14 Tage, dann soll neu geschaut werden. Möglich sind fortan Besuche von einer Person pro Tag und Bewohner für maximal eine Stunde. Besucher müssen sich anmelden. Die Heime müssen erfassen, wer wann kommt und wie derjenige bei Bedarf erreichbar ist. Die Besuche sollen der Ministerin zufolge möglichst in separaten Räumen stattfinden, das genaue Vorgehen liege in der Verantwortung der Heime. Diese hätten auch ein Hausrecht und könnten also durchaus sagen, dass die Kapazitäten für Besuche an einem Tag ausgeschöpft seien und einen Besucher auf einen anderen Tag schieben. Kein Besuchsrecht besteht auch nach der neuen Verordnung für Menschen mit Atemwegsinfektionen oder in Heimen, in denen es Covid-19-Fälle gibt.

Auch Bayern hatte schon vor Tagen angekündigt, ab dem Wochenende in Pflegeeinrichtungen wieder Besuche von einer festen Kontaktperson zuzulassen – unter strikten Hygiene- und Schutzmaßnahmen. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte dabei betont, die Besuche sollten möglichst im Freien stattfinden, es müsse eine Maske getragen und Abstand gehalten werden. Mit Blick auf den Muttertag am 10. Mai hatte Ministerpräsident Söder bereits im Vorfeld gesagt, ihm sei es wichtig, wieder Besuchsmöglichkeiten für Mütter und Großmütter zu schaffen. Das Menschliche müsse im Vordergrund stehen. (mit dpa)