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Besuchsverbot in den Häusern des Augustinum
Das Augustinum hat am Wochenende für seine Häuser ein bundesweites Besuchsverbot erlassen.

Das Besuchsverbot gilt aus Gründen des vorsorglichen Gesundheitsschutzes bis auf Weiteres
- in allen bundesweit 23 Seniorenresidenzen des Augustinum
- in den beiden stationären Pflegeeinrichtungen des Augustinum (Augustinum Itzel-Sanatorium in Bonn-Oberkassel, Sanatorium Augustinum Schwindegg im Lkr. Mühldorf / Oberbayern)
- in der Augustinum Klinik in München
- in allen Wohnstätten des Augustinum für Menschen mit Behinderung im Großraum München.
Bereits Mitte der vergangenen Woche hatte das Augustinum alle Veranstaltungen in den Seniorenresidenzen vorerst bis einschließlich 19. April abgesagt und Besuche in den Residenzen und anderen Einrichtungen eingeschränkt. Diese Maßnahmen wurden am Wochenende mit dem generellen Besuchsverbot nochmals verschärft. In den Einrichtungen sind nur noch unaufschiebbare Besuche von engsten Angehörigen sowie medizinisch oder seelsorgerlich notwendige Besuche möglich. Risikopersonen entsprechend der RKI-Kriterien (Rückkehrer aus Risikogebieten, erkrankte Personen etc.) dürfen das Haus nicht betreten.
"Wir bedauern die Einschränkungen, aber der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner und unserer Patientinnen und Patienten muss für uns an erster Stelle stehen. Wir beurteilen die Entwicklung laufend und ergreifen gegebenenfalls auch kurzfristig weitere Maßnahmen", heißt es in der Pressemitteilung des Augustinum abschließend.
Auch andere Krankenhäuser und Altenpflegeeinrichtungen in Deutschland schränken wegen der drohenden Ausbreitung des Coronavirus ihre Besuchszeiten stark ein . In Nordrhein-Westfalen hat das Gesundheitsministerium eine Regelung erlassen, wonach jeder Bewohner eines Alten- und Pflegeheims pro Tag für eine Stunde einen Besucher empfangen darf. Wie aus dem am Wochenende online gestellten Dokument hervorgeht, darf der Besuch maximal eine Stunde dauern. Es gibt einige wenige Ausnahmen für nahestehende Personen, etwa zur Begleitung Sterbender. Jeder Gast soll demnach registriert werden, um Infektionsketten nachweisen zu können. Auch in Krankenhäusern werden die Besuche aufs Notwendigste beschränkt. Ähnliche Maßnahen wurden bereits am Freitag in Bayern und Baden-Württemberg beschlossen.
Sie dienen dem Schutz alter Menschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus. Das Risko an einer Covid-19 Erkrankung zu sterben, erhöht sich im Alter, besonders für 80-Jährige oder noch ältere Patienten beziehungsweise Menschen mit Vorerkrankungen.
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