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BGH stärkt Rechte dementer Menschen bei Betreuerauswahl
Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Menschen mit Demenz gestärkt. Sie dürfen Betreuer ablehnen – auch ohne Geschäftsfähigkeit und selbst wenn es Familienmitglieder sind.
Demente Menschen können Betreuer ablehnen, ohne geschäftsfähig zu sein. Das hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Beschluss klargestellt, wie die dpa berichtet. Eine 1941 geborene, an Demenz erkrankte Frau hatte erfolgreich ihre Tochter als Betreuerin abgelehnt.
Das Amtsgericht hatte die Tochter neben einem Berufsbetreuer als Mitbetreuerin bestellt. Das Landgericht wies die Beschwerde der Betroffenen zunächst ab – mit der Begründung, Nachbarn hätten möglicherweise Einfluss genommen, um wirtschaftliche Vorteile zu erlangen. Der BGH hob diese Entscheidung auf.
„Auch ist nicht erforderlich, dass der Vorschlag des Betroffenen ernsthaft, eigenständig gebildet und dauerhaft ist“, so der BGH laut dpa. Es genüge, wenn der Betroffene seine Ablehnung zum Ausdruck bringe. Gerichte dürfen nicht ermessen, ob die Ablehnung dem „ureigenen Wunsch“ entspreche.
Die Entscheidung basiert auf der seit 2023 geltenden Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch. Sie stärkt die Selbstbestimmung von Menschen, die auf Betreuung angewiesen sind.
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