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BGW: “Gesundheitsschutz ist Pflicht”
Pflegeeinrichtungen stehen in der Pflicht, ihre Mitarbeitenden vor berufsbedingten Gesundheitsgefahren zu schützen. Darauf macht Dr. Sascha Schmidt von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) anlässlich des Internationalen Aktionstags für Frauengesundheit am 28. Mai 2019 aufmerksam.

"Die Pflege alter und kranker Menschen ist ein vielseitiges Tätigkeitsfeld mit hohen körperlichen und seelischen Anforderungen", so der BGW-Präventionsexperte, "Einrichtungen müssen die konkreten Gefährdungen ihrer Beschäftigten am Arbeitsplatz systematisch beurteilen und darauf abgestimmte, passende Schutzmaßnahmen treffen."
Die BGW unterstütze ihre Mitgliedsbetriebe unter anderem mit einer Online-Handlungshilfe bei dieser Gefährdungsbeurteilung. Wichtig sei auch, dass die Beschäftigten wissen, wie sie gesund und sicher arbeiten können. Dazu diene die ebenfalls gesetzlich vorgeschriebene Unterweisung. Über diese und weitere Arbeitsschutzthemen biete die BGW zahlreiche Informationen.
Unternehmen wie Beschäftigte profitierten von einer guten Präventionskultur in der Einrichtung. "Die Kampagne ,kommmitmensch’ der gesetzlichen Unfallversicherung zeigt am Beispiel verschiedener Handlungsfelder, wie man den Einstieg findet", so Schmidt. Aktuell im Fokus stehen die Handlungsfelder "Führung", "Kommunikation" und "Beteiligung".
Seit 1987 macht der Internationale Aktionstags für Frauengesundheit ("International Day of Action for Women’s Health") jeweils am 28. Mai eines jeden Jahres unter dem Motto "Our health, our rights, our lives" auf Gesundheit und Rechte von Frauen weltweit aufmerksam.
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