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Bienstein: “Achtung der Menschenrechte ist Grundlage professioneller Pflege”

Anlässlich des Tags der Menschenrechte am 10.
Dezember hat der Deutsche Berufsverband für
Pflegeberufe (DBfK) in
einer Erklärung darauf hingewiesen, dass insbesondere
in Lebensphasen von Krankheit und Pflegebedürftigkeit
Menschenrechte unter Druck stehen und Pflegefachkräfte
für die Wahrung eben dieser Rechte einstehen müssen.

- "Die allgemeinen Menschenrechte bilden die Grundlage professioneller Pflege": DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein.Foto: DBfK

"Kranke und Pflegebedürftige brauchen Menschen, die
sich für sie Zeit nehmen, ihre Autonomie achten, mit
situationsbedingten Einschränkungen sensibel umgehen,
für Sicherheit, Würde und eine angemessene
Lebensqualität trotz Krankheit sorgen", sagt
DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein, "all dies
ist das Wesen und Potenzial professioneller Pflege."

Dass dieses Potenzial seit Jahren vernachlässigt und
seine Bedeutung für die Gesundheit der deutschen
Bevölkerung weit unterschätzt werde, habe zu der
Schieflage geführt, die man in Deutschland heute
erlebe, so die DBfK-Präsidentin: "Es wird höchste Zeit,
dass die professionelle Pflege Sitz und Stimme bei
allen Entscheidungen im Gesundheitssystem bekommt und
in die Berufsgruppe nachhaltig investiert wird."

Die allgemeinen Menschenrechte bilden Bienstein zufolge
"die Grundlage professioneller Pflege". Das drücke auch
der weltweit geltende Ethikkodex des
Weltpflegeverbandes "International Council of Nurses"
(ICN)
aus, dem sich alle Pflegefachpersonen verpflichtet
fühlten: "Untrennbar von Pflege ist die Achtung der
Menschenrechte, einschließlich kultureller Rechte, des
Rechts auf Leben und Entscheidungsfreiheit, auf Würde
und auf respektvolle Behandlung."

Der Tag der Menschenrechte wird jeweils
am 10. Dezember eines Jahres rund um den Globus
begangen. Der Gedenktag erinnert an die Allgemeine
Erklärung der Menschenrechte, die am 10. Dezember 1948
durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen
(UN) verabschiedet wurde.