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Bienstein: “Expertenstandards in die Hände der Pflegenden legen”

Prof. Christel Bienstein, Präsidentin des Deutschen
Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK), plädiert dafür, die Entwicklung und
Aktualisierung aller Expertenstandards wieder in die
Hände der Profession Pflege zu legen. Das sagte sie
jetzt im Interview mit der Redaktion der
Fachzeitschrift Altenpflege.

- "Nicht die Selbstverwaltung sollte über Themen, Inhalte und Zielgruppen entscheiden – diese Expertise haben die Pflegenden": Prof. Christel Bienstein, Präsidentin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK).Foto: DBfK

Ihre Forderung begründet sie mit den Schwierigkeiten,
die sich bei der Entwicklung und Implementierung des
Expertenstandards "Erhalt und Förderung der Mobilität"
ergeben haben. Dieser Expertenstandard lag, im
Gegensatz zu den anderen zuvor erarbeiteten, nicht in
der Verantwortung des Deutschen Netzwerks für
Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP),
sondern in der der Selbstverwaltung – also der
Kostenträger und der Leistungserbringer. "Genau das ist
der Knackpunkt", so Bienstein in der aktuellen
Altenpflege, "Kostenträger und
Leistungserbringer vertreten unterschiedliche
Interessen, was zu zähen und langwierigen Verhandlungen
führen kann."

Eben diese haben im aktuellen Fall zu keinem Ergebnis
geführt. Weshalb Anfang des Jahres der erweiterte
Qualitätsausschuss als eine Art Schiedsstelle angerufen
wurde und entschied, den Expertenstandard Mobiltät
entgegen den ursprünglichen Plänen vorerst nicht
rechtsverbindlich zu machen, sondern allenfalls eine
Empfehlung zur Einführung desselben auszusprechen.

Eine Emtwicklung, die der DBfK-Päsidentin nicht behagt.
"Nicht die Selbstverwaltung sollte über Themen, Inhalte
und Zielgruppen entscheiden", so Bienstein, "diese
Expertise haben die Pflegenden." Perspektivisch sollten
ihrer Ansicht nach Aufträge für die Entwicklung und
Aktualisierung von Expertenstandards durch eine
Bundespflegekammer vergeben werden
und die Erstellung und Überarbeitung durch
wissenschaftliche Institutionen wie das DNQP erfolgen.

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