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BIVA fordert Sanktionen bei schlechter Pflege
Die Bundesinteressenvertretung für alte und
pflegebetroffene Menschen (BIVA) mit Sitz in Bonn hat die
Forderung aufgestellt, fortan bei nachweislich
schlechter Pflege die entsprechende Pflegeeinrichtung
zu sanktionieren. "Jeder einzelne Fall müsste
juristische Konsequenzen haben", so der
BIVA-Vorsitzende Dr. Manfred Stegger.

Der in der vergangenen Woche veröffentlichte jüngste
Pflege-Qualitätsbericht des
Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der
Krankenkassen (MDS) habe auf gravierende Mängel im
Pflegesystem hingewiesen, sagte Stegger – Tausende
pflegebedürftige Menschen in Deutschland seien
unterernährt, müssten unter vermeidbaren Schmerzen
leiden oder würden fixiert (wir berichteten am 1.
Februar unter der Überschrift: "Viele Fortschritte, etliche
Mängel"). "Doch nirgendwo", so der Chef des
Pflegeschutzbundes , "werden die Verantwortlichen zur
Rechenschaft gezogen."
Die BIVA verlangt deshalb, bei aufgedeckten
Pflegemängeln sofortige Maßnahmen einzuleiten, "die
sich nicht auf die Beratung der Einrichtung
beschränken, wie es meist der Fall ist". Vielmehr müsse
bei der Feststellung von Mängeln eine sofortige
Information aller Bewohner und deren Angehöriger
erfolgen. "Es müssen klare Fristen bis zu Abstellung
der Mängel gesetzt werden", so Stegger, "geschieht dies
nicht, müssen ordnungsrechtliche Sanktionen gegenüber
der Einrichtung erfolgen."
Die BIVA vertritt seit 1974 bundesweit die Interessen
von Menschen, die im Alter Wohn- und Pflegeangebote in
Anspruch nehmen. Der Verein ist gemeinnützig,
konfessionell ungebunden und überparteilich.
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