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BIVA-Pflegeschutzbund: Heimbeiräte kennen ihre Rechte nicht

Bewohnervertretungen haben in den meisten Heimen keine oder unzureichende Kenntnisse von den Rechten, die ihnen tatsächlich zustehen. Das legen Erfahrungen des BIVA-Pflegeschutzbundes nahe.

- Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes: "Wir brauchen verpflichtende und kontrollierbare Regelungen."Foto: BIVA-Pflegeschutzbund

Jedes Landesheimgesetz verpflichte zwar die Einrichtungen, eine Bewohnervertretung wählen zu lassen und sie in die Lage zu versetzen, ihre Arbeit durchzuführen. Doch kaum eines dieser Gremien erhalte eine ausreichende, neutrale Schulung, die die Mitglieder über ihre Rechte und Möglichkeiten aufkläre. "Hier brauchen wir verpflichtende und kontrollierbare Regelungen", sagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes, "denn eine gut funktionierende Bewohnervertretung kann das Leben der Menschen in einer Einrichtung deutlich verbessern."

Seit vielen Jahren bietet der BIVA-Pflegeschutzbund für Bewohnervertretungen neutrale, juristisch fundierte Schulungen an. Doch nur ein Bruchteil der rund 12.000 Einrichtungen nehme diese Angebote wahr. Andere Bewohnerschulungen gebe es in Deutschland kaum. Zwar böten einige Betreiber interne Informationsveranstaltungen an. Doch bestünden hier Zweifel an der Neutralität.

In Zukunft müsse deshalb in allen Heimgesetzen das Recht jeder Bewohnervertretung auf eine neutrale Schulung verankert sein: "Dafür muss ein entsprechendes Budget zur Verfügung stehen." Außerdem müssten Angehörige oder gesetzliche Vertreter darüber informiert werden, dass sie sich in die Bewohnervertretung wählen lassen können. Die ordnungsgemäße Durchführung sei von den Heimaufsichten zu kontrollieren.