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BLGS: Wachsender Unmut an Pflegeschulen
Juristische Unklarheiten bei der Implementierung des Pflegeberufegesetzes (PflBG) führen zu Unmut an Pflegeschulen und bei den Trägern der praktischen Ausbildung.

Noch immer sind fundamentale Fragen offen: "Je konkreter die Umsetzungsprozesse voranschreiten, umso deutlicher wird, dass elementare Regelungen im PflBG widersprüchlich und stark interpretationsbedürftig sind. Die Arbeit muss immer wieder unterbrochen werden, weil weitere Fragen auftauchen und wir juristisch im Nebel stochern", so Carsten Drude, Bundesvorsitzender des Bundesverbands Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) e.V.
Derzeit stehen Anfragen zum Status der psychiatrischen Krankenhäuser und insbesondere zur Anrechenbarkeit von Praktikumseinsätzen im Vordergrund. Laut PflBG können psychiatrische Krankenhäuser als Ausbildungsträger fungieren, "wenn die Ausbildungsinhalte der allgemeinen Akutpflege vermittelt werden können". Allerdings gibt es keine Bestimmung, was unter allgemeiner Akutpflege verstanden wird und welche Ausbildungsinhalte gemeint sind. Dies hat zur Folge, dass psychiatrische Kliniken und Pflegeschulen die praktischen Einsätze ihrer Auszubildenden in diesem Bereich nicht verbindlich planen und keine entsprechenden Kooperationsverträge abschließen können. Dabei drängt die Zeit: Ab Januar 2020 wird nach dem neuen PflBG ausgebildet.
Der BLGS hat sich daher an das BMG und das BMFSFJ als verantwortliche Bundesministerien, an die für die Qualifizierung der Pflegeberufe zuständige Stelle des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben sowie an den Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung gewandt und um Aufklärung gebeten.
Der Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) e.V. vertritt die Interessen der Lehrenden und der Bildungseinrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen. Er ist Ansprechpartner in allen Bildungsangelegenheiten der Gesundheits- und Sozialberufe im Bereich der theoretischen und der praktischen Aus-, Fort- und Weiterbildung.
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