News
Boxen ja, Tattoo nein: Welche Verletzungen den Lohnanspruch kosten
Sportverletzung ja, Tattoo nein: Ein aktuelles Urteil zeigt, dass Unfälle beim Fußball oder Amateurboxen meist ohne Folgen für die Lohnfortzahlung bleiben, freiwillige Tätowierungen oder Schönheits-OPs mit geringem Komplikationsrisiko den Anspruch aber kosten können – mit Sprengkraft weit über den Einzelfall hinaus.
Von Nicola Dissel-Schneider Inhalt Erkrankt ein Arbeitnehmer, erhält er bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz – EntgFG). Dieses Recht stellt einen elementaren finanziellen Schutz des Arbeitnehmers dar. Dieser Schutz besteht jedoch nur, soweit die Erkrankung nicht selbst verschuldet...