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Bundeskabinett beschließt GVSG
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) beschlossen. Davon soll auch die Pflege profitieren.
Die Stimme der Pflege im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wird durch das Gesetz gestärkt, so das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Dafür sollen die Beteiligungsrechte erweitert und die Entscheidungen des G-BA beschleunigt werden. Die Zusammenarbeit des Gemeinsamen Bundesausschusses und der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft wird gesetzlich festgeschrieben.
Auch sollen Gemeinden und Städte künftig einfacher kommunale MVZ (Medizinische Versorgungszentren) gründen können, um vor Ort besser mitgestalten zu können.
Die hausärztliche Versorgung soll ebenfalls deutlich gestärkt werden. „Dafür machen wir zunächst die Arbeit der Hausärztinnen und Hausärzte attraktiver, streichen Budgetvorgaben und schaffen die bürokratischen Quartalspauschalen ab. Arzttermine zu bekommen wird für Patientinnen und Patienten dadurch einfacher, unnötige Arztbesuche fallen weg und lange Wartezeiten in den Praxen werden vermieden“, so Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.
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