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Bundesrat stimmt der Pflegereform zu

Der Weg ist frei: Nach dem Deutschen Bundestag hat am Freitag (7.Juli 2017) nun auch der Bundesrat der Reform der Pflegeberufe zugestimmt. Mit dem Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) werden die bisher im Altenpflegegesetz (AltPflG) und im Krankenpflegegesetz (KrPflG) getrennt geregelten Pflegeausbildungen zusammengeführt.

- Von wegen leere Reihen: nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) zugestimmt.Foto: Bundesrat/Bräuer

Alle Auszubildenden erhalten ab dem Jahr 2020 zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung. Wer die generalistische Ausbildung im dritten Jahr fortsetzt, kann in allen Bereichen der Pflege eingesetzt werden und erhält den Berufsabschluss "Pflegefachfrau/Pflegefachmann". Der Berufsabschluss wird europaweit anerkannt.

Für das dritte Ausbildungsjahr ist für Auszubildende mit Vertiefungsbereich in der Pflege alter Menschen oder von Kindern und Jugendlichen ein Wahlrecht vorgesehen. Sie können für das letzte Ausbildungsdrittel eine Spezialisierung in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege mit gesondertem Berufsabschluss wählen. Im Krankenpflegebereich können die Absolventen dieses letzten spezialisierten Ausbildungsdrittels später nicht arbeiten.

Ungeklärt sind allerdings noch immer die Details der Ausbildungsreform. Lerninhalte und Einsatzorte der Schülerinnen und Schüler werden in einer Verordnung geregelt, die dem Bundestag bis zur Sommerpause 2018 vorliegen soll. Ohne die Verordnung kann das Gesetz nicht in Kraft treten.