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Bundesrat stimmt Pflege-Bonus zu
Die Länderkammer hat in Berlin unter anderem der Erhöhung des Kurzarbeitergeldes sowie den Corona-Prämien für Pflegekräfte zugestimmt.

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer lobt die Zusammenarbeit von Bund und ländern in der Coronakrise. Foto: Pawel Sosnowsky
Weitere Corona-Hilfen haben nun den Bundesrat passiert. Sie sollen helfen, die Auswirkungen der Coronakrise zu mildern. Der Bundestag hatte die Gesetze zuvor verabschiedet.
Danach erhalten Altenpflegefachkräfte einmalig einen Bonus von 1.000 Euro als Anerkennung für ihren Einsatz in der Krise, der zunächst von den Pflege- und Krankenkassen bezahlt werden soll. Den Kassen wird ein Bundeszuschuss in Aussicht gestellt. Die Bundesländer sollen die Prämien auf bis zu 1.500 Euro aufstocken. Über die Umsetzung dieser Aufstockung hatte es zuletzt immer wieder Diskussionen gegeben.
Der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) erklärte, Bund und Länder hätten bisher gut zusammengearbeitet. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Infektionen seien "unausweichlich, notwendig und erfolgreich" gewesen.
Um den Infektionsschutz insbesondere in der Altenpflege und in Kliniken zu verbessern, finanzieren die Krankenkassen künftig regelmäßige, vorsorgliche Tests auf das Coronavirus. Für die Zusatzausgaben will langfristig der Bund aufkommen. Außerdem werden die Öffentlichen Gesundheitsdienste ausgebaut und die Meldepflichten zu Covid-19-Infektionen dauerhaft verankert und ausgeweitet.
Zu den Regelungen zählen auch Hilfen für Angehörige, die sich wegen der Corona-Krise um Pflegebedürftige kümmern. Sie können sich leichter von der Arbeit freistellen lassen und erhalten 20 statt bisher 10 Tage lang eine Erstattung für den Lohnausfall.
Außerdem steigt das Kurzarbeitergeld steigt für Beschäftigte, deren Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert ist, ab dem vierten Monat auf 70 Prozent und ab dem siebten Monat auf 80 Prozent des Nettolohns. Eltern bekommen 77 beziehungsweise 87 Prozent. Dies soll bis zum Jahresende gelten. Bislang beträgt das Kurzarbeitergeld 60 beziehungsweise 67 Prozent des Nettoeinkommens. (epd)
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