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Bundesregierung bremst Bundesländer aus
Der Idee der Sozialminister der
Bundesländer, Flüchtlingen und Migranten, die eine
Ausbildung als Alten- oder Krankenpflegehelfer machen,
nach der Ausbildung ein zweijähriges Aufenthaltsrecht
zu ermöglichen, hat die Bundesregierung eine Absage
erteilt. Das berichtete jetzt die in Freiburg
erscheinende "Badische Zeitung".

Mit den Worten "Die Bundesregierung plant derzeit nicht
die Umsetzung" habe das Bundesinnenministerium den
einstimmigen Vorschlag der Sozialministerkonferenz,
der auf eine Initiative des baden-württembergischen
Sozialministers Manfred Lucha (Grüne) zurückgeht,
abschlägig beschieden, berichtete die Zeitung. Sie
beruft sich dabei auf den Grünen-Bundestagsabgeordneten
Danyal
Bayaz, dem das Schreiben aus dem Ministerium
vorliegt.
Der Vorschlag der Länder sieht vor, die so genannte
"3+2-Regel" auf die geflüchteten Azubis auszuweiten,
die keinen sicheren Aufenthaltsstaus in Deutschland
haben und sich als Alten- oder Krankenpflegehelfer
ausbilden lassen. Sie sollen für die Zeit der Schulung
eine Duldung und danach für 24 Monate ein
Aufenthaltsrecht bekommen, um im erlernten Beruf
arbeiten zu können. Damit, so Lucha, werde
Rechtssicherheit für Geflüchtete und ausbildende
Betriebe erreicht: "Gerade in Berufen wie der Alten-
oder Krankenpflege absolvieren viele Zuwanderinnen und
Zuwanderer wegen mangelnder Sprachkenntnisse oder nicht
erfüllter Bildungsvoraussetzungen zunächst eine
Helferausbildung". Sie sei oft das Sprungbrett für eine
anschließende weiterführende Qualifikation.
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