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Bundestag beschließt Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

Der Deutsche Bundestag hat am Abend des 28. Juni mit
den Stimmen der Koalition aus CDU, CSU und SPD die neue
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe
(PflAPrV) beschlossen. Sie ist der letzte Schritt zur
Reform der bisher getrennten Ausbildungsgänge. Die
Pflegeschulen haben nun anderthalb Jahre Zeit, sich
darauf einzustellen.

- Nun ist es amtlich: Der Bundestag hat dem Entwurf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe zugestimmt.Foto: Krüper

Von 2020 an sollen dann alle Pflegeschülerinnen und
-schüler mindestens zwei Jahre lang gemeinsam lernen.
Im dritten Jahr können sie sich auf Altenpflege oder
Kinderkrankenpflege spezialisieren oder die
generalistische Ausbildung fortsetzen. Mit dem
generalistischen Abschluss stehen ihnen alle
Arbeitsbereiche offen. Das Schulgeld wird endgültig
überall abgeschafft und eine Ausbildungsvergütung
gezahlt.

Etliche Berufs- und Sozialverbände begrüßen die Reform.
In der Altenpflege gab es zuletzt allerdings heftige
Kritik an der PflAPrV und die Befürchtung, dass die
Altenpflege zu einem Pflegeberuf zweiter Klasse
verkommen könnte (wir berichteten). Grüne und
Linksfraktion griffen diese Kritik im Bundestag auf und
lehnten die Verordnung ab. Die Standards für die
Altenpflegeausbildung seien gesenkt worden. Das mache
den Beruf noch unattraktiver, argumentierten sie.

Die Bundesregierung hofft angesichts des zunehmenden
Personalmangels auf eine Aufwertung des Pflegeberufs.
Die Reform war bereits vor einem Jahr verabschiedet
worden. Mit der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
beginnt nun die Umsetzung.