Corona

Bundestag beschließt einrichtungsbezogene Impfpflicht

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie hat der Bundestag eine erste begrenzte Impfpflicht für Gesundheitspersonal und weitere Krisenregelungen beschlossen. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur.

Foto: Adobe Stock/sharryfoto Die Impfpflicht für Beschäftigte mit Kontakt zu vulnerablen Menschen kommt.

Konkret sollen Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken bis 15. März 2022 Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen.

Für das Gesetz der Ampel-Koalition von SPD, FDP und Grünen stimmten am Freitag 571 Abgeordnete. Mit Nein votierten 80 Abgeordnete, 38 enthielten sich. Am Nachmittag soll darüber auch noch der Bundesrat in einer Sondersitzung abschließend entscheiden.