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Bundestag verabschiedet Digitalgesetz

Der Deutsche Bundestag will mit digitalen Lösungen den Versorgungsalltag auch in der Pflege verbessern. Dazu hat er am Donnerstag das Digital-Gesetz (DigiG) beschlossen.

Der Bundestag hat am Donnerstag das Digital-Gesetz verabschiedet Foto: Bundestag/Studio Kohlmeier

Kernelement des Digital-Gesetzes ist die elektronische Patientenakte (ePA). Sie wird ab 2025 für alle gesetzlich Versicherten bereitgestellt. Wer die ePA nicht nutzen möchte, kann dem widersprechen (Opt-Out). Zudem wird das E-Rezept als verbindlicher Standard in der Arzneimittelversorgung eingerichtet.

Mit der ePA erhalten die Versicherten eine vollständige, weitestgehend automatisch erstellte, digitale Medikationsübersicht. Der Plan sieht vor, in der ePA von Beginn an auch weitere wichtige Behandlungsinformationen, wie beispielsweise Arztbriefe, Befundberichte oder auch Entlassbriefe verfügbar zu machen.

Das Gesetz sieht zudem eine Weiterentwicklung des E-Rezepts vor. Es soll als verbindlicher Standard in der Arzneimittelversorgung etabliert und ein weiterer Zugangsweg per ePA-App eröffnet werden.

Auch die Telemedizin erfährt eine Aufwertung. Damit Telemedizin fester Bestandteil der Gesundheitsversorgung wird, werden die Mengenbegrenzungen aufgehoben. Mit der assistierten Telemedizin wird außerdem ein niedrigschwelliger Zugang zur Versorgung geschaffen.

Passend zum Thema: Über die erfolgreiche Einführung einer mobilen Pflegedoku in den Einrichtungen des Münchenstift berichten Karin Bernecker und Daniel Braun auf dem AltenpflegeKongress in Leipzig (8./9. Februar), Köln (21./22. Februar) und Hannover (6./7. März). In Köln und Hannover schließt sich am dritten Tag der Pflegequalitätsgipfel an. Bis 20. Dezember von den Frühbucherpreisen profitieren.