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Corona bei Pflegenden: Wann besteht ein Verdachtsfall?

Das Robert-Koch-Institut (RKI) vermeldet zunehmende Infektionszahlen bei Beschäftigten im Gesundheitswesen. Liegt bei Pflegenden ein Verdacht auf eine Infektion vor, kann dies eine Quarantäne begründen. Pflegeberaterin Sabine Hindrichs erklärt in der Mai-Ausgabe der Fachzeitschrift Altenpflege, wann ein solcher Verdachtsfall besteht.

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Trotz Schutzmaßnahmen steigt die Zahl der Infizierten im Gesundheitswesen.

Foto: Pixabay/OrnaW

Demnach sind es klinisch-epidemiologische Kriterien, die auf eine Infektion mit dem Virus hinweisen und einen Verdachtsfall kennzeichnen. Dazu gehören laut Hindrichs unspezifische Allgemeinsymptome sowie respiratorische Symptome, die nach dem Kontakt zu einer positiv auf Covid-19 getesteten Person auftreten.

Auch bei respiratorischen Symptomen, die nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet oder einer Region mit vielen Covid-19-Infektionen auftreten, besteht laut Hindrichs ein Verdachtsfall. Ein weiteres Kriterium seien klinische oder radiologische Hinweise auf eine virale Pneumonie.

"In einer diagnostischen Abklärung durch einen Arzt erfolgt eine Einteilung in ‘bestätigten Fall’ bzw. ‘wahrscheinlichen Fall", so Hindrichs. Gilt ein Verdachtsfall als "wahrscheinlich", empfiehlt das zuständige Gesundheitsamt laut Hindrichs nur dann eine 14-tägige Quarantäne, wenn es die Personalsituation in der Pflegeeinrichtung des Beschäftigten zulässt. Bei einem akuten Personalmangel könne die betreffende Person schon sieben Tage nach vollständigem Abklingen der Symptome in den Beruf zurückkehren.