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Corona-Bonus: Zahlreiche Negativ-Bescheide in Bayern

Reihenweise erhalten Antragsteller derzeit negative Bescheide, obwohl ihnen der bayerische Corona-Pflegebonus laut Richtlinie eigentlich zusteht. Das berichtet der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) in einer Pressemitteilung vom 2. September.

Abgelehnt-Stempel
Adobe Stock/ studio v-zwoelf ​Der DBfK vermutet hinter den Ablehnungsbescheiden, dass die verfügbaren Mittel schlicht aufgebraucht sind und dass die, die ihren Antrag erst später gestellt haben, leer ausgehen werden.

Zudem gebe es kein sogenanntes Widerspruchsverfahren mehr. Wer den Ablehnungsbescheid anfechten wolle, müsse sofort Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg einreichen. Anerkennung einer systemrelevanten Berufsgruppe sehe anders aus, heißt es in der DBfK-Mitteilung weiter. Die Betroffenen seien wütend und enttäuscht über das Vorgehen des Freistaates Bayern: “Es ist moralisch bedenklich, sich in den Medien als großzügig darzustellen und im Nachhinein den Anspruchsberechtigten die Zahlung zu verwehren”, sagte Stefanie Renner, stellvertretende Geschäftsführerin des DBfK Südost. Der DBfK vermutet, dass die verfügbaren Mittel schlicht aufgebraucht sind.

Probleme habe es von Anfang an gegeben: Erst sei lange nicht klar gewesen, wer genau anspruchsberechtigt ist, dann seien im laufenden Verfahren die Formulare und die Richtlinie geändert worden. Dies habe zunächst dazu geführt, dass Leistungsträger der Pflege (wie z.B. Leitungskräfte) keinen Anspruch mehr auf den Corona-Pflegebonus hatten. Jetzt erhielten auch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Tagespflege und hauswirtschaftlichen Versorgung Ablehnungen. Begründung sei, dass es sich laut Richtlinie beim bayerischen Corona-Pflegebonus um eine freiwillige Leistung der Regierung ohne Rechtsanspruch handle, die nach Haushaltslage ausgezahlt werde.

Rund 350 000 Anträge für den Pflegebonus Bayern seien bis Ende Juni beim Landesamt für Pflege eingegangen, bis Juli sei die Hälfte ausgezahlt worden. “Weil scheinbar das Geld ausgeht, wird durch die Hintertüre Anspruchsberechtigten die Zahlung verwehrt. Glück hatten diejenigen, die als erste ihre Anträge eingereicht haben. Sie haben den Bonus noch erhalten”, so Renner. Der Rest werde wohl leer ausgehen, befürchtet der DBfK. Und weiter: “Öffentlich zugesicherte Leistungen nicht zu erhalten, wird weit kränkender von der Berufsgruppe wahrgenommen, als erst gar keine versprochen zu bekommen.”

Kaum jemand werde diesen komplizierten Klageweg wohl auf sich nehmen, weil der Ausgang mehr als ungewiss ist. Der Aufwand stehe in keinem Verhältnis und könne den Klägern auch noch Geld kosten.