News
Covid-19 in fast 6.000 Fällen als Berufskrankheit anerkannt
In Deutschland haben gesetzliche Unfallversicherer in fast 6.000 Fällen Covid-19 als Berufskrankheit anerkannt. Das berichtete jetzt die in Neu-Isenburg erscheinende "Ärzte Zeitung" unter Berufung auf Zahlen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

In Deutschland haben gesetzliche Unfallversicherer in fast 6.000 Fällen Covid-19 als Berufskrankheit anerkannt.
Foto: AdobeStock
Bis zum 3. Juli sind 5.762 Covid-19-Fälle von Menschen anerkannt worden, die sich während ihrer beruflichen Tätigkeit mit dem Coronavirus infizierten. Nach Angaben der DGUV sind alle Betroffenen im Gesundheitswesen tätig.
Wie die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) gegenüber der "Ärzte Zeitung" mitteilte, müssen für die Anerkennung von Covid-19 als Berufskrankheit bestimmte Voraussetzungen von Angehörigen der Gesundheitsberufe im ambulanten oder stationären Sektor erfüllt sein. So muss eine Infektion mit SARS-CoV-2 per PCR-Test nachgewiesen werden und/oder es müssen Symptome aufgetreten sein, die eine Covid-19-Erkrankung nahelegen. Zudem muss die/der Betroffene bei Ausübung ihrer versicherten Tätigkeit in der Inkubationszeit direkten Kontakt zu einer wahrscheinlich oder bestätigt mit SARS-CoV-2 infizierten Person gehabt haben.
"Für die betroffenen Vertreter der Gesundheitsberufe bedeutet die Anerkennung zunächst nur, dass die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten der Heilbehandlung sowie der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation übernimmt", so die "Ärzte Zeitung", "bei einer bleibenden Minderung der Erwerbsfähigkeit kann sie auch eine Rente zahlen. Im Todesfall können Hinterbliebene eine Hinterbliebenenrente erhalten.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren