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Das NBI für die Angebotsgestaltung nutzen
Wie das Betreuungsteam die Informationen aus dem
Begutachtungsinstrument (NBI) für die
Angebotsgestaltung nutzen kann, erläutert
Aktivieren-Autorin Heike
Jurgschat-Geer in der aktuellen Ausgabe der
Zeitschrift am Beispiel eines Kraft- und
Balancetrainings.

Jeder Bewohner hat einen Anspruch auf
Betreuungsleistungen aus dem Pflegesatz und darüber
hinaus auf zusätzliche Betreuungsleistungen, die durch
eine Zuschlagszahlung separat vergütet werden. Somit
stellt sich laut Jurgschat-Geer die Frage, wie die
personellen Ressourcen eingesetzt und die Angebote
inhaltlich konzipiert werden müssen, damit alle
Bewohner einer Einrichtung die Betreuung erhalten, die
sie benötigen. Sie führt dazu beispielhaft
Bewegungsangebote als Gruppen- und Einzelaktivität an,
die die Selbstständigkeit erhalten oder fördern sollen.
Für den Sozialen Dienst sei es nun wichtig zu wissen,
wie viele Gruppen und wie viele Einzelaktivitäten
vorgehalten werden müssen, damit der Bedarf in der
Einrichtung gedeckt werden kann. Darüber hinaus müsse
der Soziale Dienst wissen, auf welchem Leistungsniveau
die Übungen ansetzen sollten, damit die Bewohner im
Ergebnis tatsächlich einen erkennbaren Nutzen von der
Teilnahme haben. Für die Mobilität heißt das, die
Teilnahme an den Angeboten führt tatsächlich zu einem
Erhalt beziehungsweise zu einer Verbesserung der
Bewegungsfähigkeiten. Die teilnehmenden Bewohner werden
weder über- noch unterfordert.
Um dies sicherzustellen, lassen sich aus dem NBI die
relevanten Informationen ableiten: Modul 1 erfasst den
Mobilitätsstatus und Modul 2 die kognitiven Fähigkeiten
eines Bewohners. Wie das Betreuungsteam diese
Informationen für die Angebotsplanung genau verwerten
kann, steht – einschließlich Planungstabellen und
Berechnungen – in der Septemberausgabe von
Aktivieren. Sie kennen Aktivieren noch
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