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DBfK verabschiedet Resolution zu UN-Entwicklungszielen
Bundesvorstand und Delegierte des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK) haben eine Resolution des Weltverbandes der Pflegeberufe (International Council of Nurses/ICN) verabschiedet und erklärt, sich ausdrücklich und mit dem großen Potenzial der Pflegeberufe für das Erreichen nachhaltiger Entwicklungsziele einzusetzen.

Diese Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals/SDGs) hatten im Jahr 2015 die Vereinten Nationen (United Nations/UN) definiert, der ICN hatte zudem die Rolle von Pflegefachpersonen für deren Erreichen skizziert. Von den insgesamt 17 SDGs greift die Resolution ausgewählte acht Ziele auf, die unmittelbar mit der Tätigkeit von professionell Pflegenden verknüpft sind und durch Pflegefachpersonen beeinflusst werden können: "Keine Armut", "Kein Hunger", "Gesundheit und Wohlergehen", "Hochwertige Bildung", "Geschlechtergleichheit", "Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum", "Nachhaltige Städte und Gemeinden" sowie "Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen".
"Auch Deutschland gehört zu den 193 Nationen, die sich auf die SDGs verständigt haben", so DBfK-Präsidentin Christel Bienstein, "deshalb ist nun nationales politisches Handeln an diesen Zielen auszurichten und muss sich daran messen lassen. Ohne maßgebliche Einbindung der Pflegeberufe auf allen politischen Ebenen werden die Ziele in Deutschland nicht zu erreichen sein."
Die Resolution beschreibt aus deutscher Perspektive Handlungs- und Problemfelder und mündet in einen Katalog von zehn Kernforderungen der Pflege. Diese berühren unter anderem die Aspekte "Arbeitsbedingungen", "Anhebung der Pflegepersonalbemessung" oder "Durchsetzung von Arbeitsrecht und Arbeitsschutzgesetzen".
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