News
DED bemängelt Ungerechtigkeiten beim PSG II
Durch das seit 2017 geltende Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) sollen Menschen mit Demenz in der Pflegeversicherung besser gestellt werden. Doch demenzerkrankte Menschen mit bestimmten Bedarfskonstellationen erhalten fortan weniger Leistungen als vorher. Darauf weist jetzt die Deutsche Expertengruppe Dementenbetreuung (DED) hin.

Betroffen seien vor allem Menschen mit gut erhaltener Mobilität und besonders ausgeprägtem herausforderndem Verhalten. "Sie konnten bisher in Pflegestufe 3 oder 3H eingestuft werden, wenn therapieresistente psychiatrische Symptome ihre Alltagsfertigkeiten massiv beeinträchtigen", so der Verein bundesdeutscher Demenzexperten. Diese Menschen hätten einen sehr hohen Pflege- und Betreuungsbedarf, zeigten aber in mehreren Modulen des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Restfähigkeiten. Das führe dazu, dass sie nicht entsprechend ihres Bedarfs in Pflegegrad 5 eingestuft werden könnten.
"Für Menschen mit dieser Bedarfskonstellation ist es schon jetzt schwierig, einen Heimplatz zu finden", sagt DED-Vorsitzende Heike Schwabe, "das wird noch schwieriger, wenn der hohe Pflege- und Betreuungsaufwand nicht mehr refinanziert wird". Unter Druck geraten würden nun vor allem spezialisierte Einrichtungen, die viele solcher Personen aufnähmen. Sie müssten spätestens im nächsten Jahr mit weniger Einnahmen rechnen und hielten sich deshalb zur Zeit mit der Einstellung von neuen Mitarbeitern zurück. Das PSG II müsse deshalb dringend nachgebessert werden, so Schwabe: "Sonst werden spezialisierte Einrichtungen für ihr Engagement bestraft, und der Personalnotstand verschärft sich weiter."
Tipp: Zu diesem Thema werden Sie in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift Altenpflege einen ausführlichen Artikel des Demenzexperten und DED-Vorstandsmitglieds Martin Hamborg lesen können.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren