Personal

Deutscher Pflegerat: “Referentenentwurf bleibt weit hinter den Erwartungen zurück”

Der Entwurf eines Versorgungsverbesserungsgesetzes muss nachgebessert werden, fordert der Deutsche Pflegerat (DPR).

Franz Wagner, Präsident Deutscher Pflegerat
Foto: Deutscher Pflegerat "Er ist noch nicht der Schlüssel für tatsächlich mehr Personal und bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege und Geburtshilfe", so DPR-Präsident Franz Wagner über den Referentenentwurf, der unter anderem 20.000 neue Hilfskraftstellen für Pflegeheime vorsieht.

Der Referentenentwurf sieht vor, dass in der vollstationären Altenpflege bis zu 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte finanziert werden sollen. Der Eigenanteil der Pflegebedürftigen an den Kosten der stationären Versorgung solle dadurch nicht steigen.

“Die Finanzierung ausschließlich aus SGB XI und die Staffelung nach Pflegegraden sowie das Förderprogramm für Hebammen begrüßen wir. Die 20.000 Stellen sind ein erster, wenn auch viel zu kleiner Schritt in Richtung der Einführung eines verbindlichen Personalbemessungsinstruments für Pflegeeinrichtungen und geburtshilfliche Abteilungen, mehr jedoch nicht. Der Referentenentwurf ist noch nicht der dringend erforderliche, längst überfällige große Wurf für mehr Personal und bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege und der Geburtshilfe”, so Franz Wagner, Präsident des DPR.

Fakt sei, dass die Stellenförderprogramme ihr Ziel meilenweit verfehlt hätten, da auch sie zu kurz gedacht waren. Das habe der Deutsche Pflegerat vorausgesehen. In der Pflege konnten weniger als 3.000 der vorgesehenen 13.000 Stellen besetzt werden.

“Nun sollen Stellen für 20.000 Pflegehilfskräfte geschaffen werden. Also für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ohne oder mit begrenzter pflegerischer Qualifikation. Die Pflegehilfskräfte ohne Qualifikation sollen innerhalb von zwei Jahren eine Qualifizierungsmaßnahme erfolgreich durchlaufen. Weitere Fragen zum Referentenentwurf sind noch offen, insbesondere zur Art und zum Umfang der Qualifizierung der Pflegehilfskräfte. Aus Sicht des DPR muss es sich dabei um mindestens einjährige Pflegeassistenzqualifizierungen nach Landesrecht handeln. Auch als erster Schritt sind die geplanten 20.000 Stellen zu wenig. Durch zusätzlich höchstens 4,2 Minuten pro Tag für die Versorgung Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 2 und 9,5 Minuten mit Pflegegrad 5 werden die Pflegefachpersonen nicht entlastet, zumal sie die unqualifizierten neuen Pflegehilfskräfte anleiten müssen”, erklärt Wagner weiter.

Dringend geboten sei, das nach § 113c SGB XI zu entwickelnde Verfahren zur einheitlichen Personalbemessung in Pflegeheimen in einem überschaubaren Umsetzungsprozess zu etablieren, der einer klaren Roadmap folgt. Die Studienergebnisse zur Personalbemessung würden zeigen, dass der Personalmehrbedarf in vollstationären Pflegeeinrichtungen bei 36 Prozent liege.

“Davon ist der jetzt vorgelegte Referentenentwurf noch weit entfernt.”