Personal
DEVAP: Anerkennung ausländischer Abschlüsse läuft nicht rund
Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) fordert, die Anerkennung und das Bleiberecht für internationale Pflegepersonen bundesweit anzupassen.

DEVAP-Vorsitzender Wilfried Wesemann kritisierte, dass die Anerkennung ausländischer Pflegefachkräfte meist nur im Rahmen des Krankenpflegegesetzes möglich sei. Der praktische Einsatzort müsse demnach im Krankenhaus sein. Viele Fachkräfte blieben nach der Ausbildung meist dort. „Deshalb ist die Rekrutierung von Fachpersonal für die stationäre und ambulante Pflege deutlich erschwert“, so Wesemann.
„Eine Anerkennung nach dem Altenpflegegesetz und damit direkte Beschäftigung in der Langzeitpflege kommt jedoch meist nicht in Frage, weil es die Ausbildung zum Altenpfleger in anderen Ländern nicht gibt“, macht Wesemann das Dilemma deutlich. Die meisten Bundesländer wollen eine neue Regelung ab dem Jahr 2025 einführen. Aus Sicht Wesemanns müsse das Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren für Pflegefachkräfte möglichst kurzfristig auf Basis des Pflegeberufegesetzes angepasst werden, weil die Träger bereits heute massive Personalausfälle zu kompensieren hätten.
Zudem müssten kurzfristig auch die Regelungen zum Bleiberecht für Pflegeassistenzkräfte auf Bundesebene angepasst werden, so dass auch Assistenzkräfte mit einer kürzeren Ausbildungszeit nach Abschluss in Deutschland bleiben können und eine Arbeitsgenehmigung erhalten.
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