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DEVAP: Ausbildungs- und Prüfungsverordnung schnell vorlegen
Dr. Bodo de Vries, Vorstandsvorsitzender des Deutschen
Evangelischen Verbandes für Altenarbeit und Pflege
(DEVAP), hat an die Bundesregierung
appelliert, die zur Umsetzung der Pflegeberufereform
noch fehlende Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (APO)
zügig auf den Weg zu bringen.

Um die Pflegeberufereform fristgerecht umsetzen zu
können, benötigten die ambulanten und stationären
Pflegeeinrichtungen und Pflegeschulen "verlässliche
Planungssicherheit inhaltlicher und finanzieller Art",
so de Vries: "Die umfangreichen Veränderungen führen zu
neuen Lerninhalten, die von den Lehrenden in
kompetenzorientierten zeitgemäßen Lernformen und in
verschiedenen Pflegesettings vermittelt werden müssen.
Um die notwendigen Anpassungen und Qualifizierungen der
Lehrenden bis zu Beginn der neuen Ausbildung am 1.
Januar 2020 zu gewährleisten, ist die zeitnahe Vorlage
der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (APO) sowie
ihre Verabschiedung durch den Bundestag und Bundesrat
vor der Sommerpause 2018 ein zwingend notwendiger
nächster Schritt."
"Auf Grundlage des Rahmenlehrplans, den eine
Fachkommission im Anschluss an die Verabschiedung der
APO mit einer gesetzlichen Frist bis zum 1. Juli 2019
gem. § 53 Abs. 2 PflBRefG erstellen soll, werden die
Schulen ihre Curricula erarbeiten", sagt de Vries, der
auch Vorstandsmitglied des Evangelischen Johanneswerks in Bielefeld
ist, "hierfür brauchen die Fachkommission und auch im
Anschluss unserer Pflegeschulen ausreichend Zeit, um am
1. Januar 2020 mit der neuen Ausbildung gut vorbereitet
starten zu können."
Auch vor dem Hintergrund des bestehenden akuten
Fachkräftemangels in der Pflege wäre eine Verzögerung
ein "fatales Signal", meint der DEVAP-Funktionär:
"Viele Jahre bestand Unsicherheit auch für potenzielle
Bewerber, weil nicht klar war, wohin sich die
Pflegeausbildung in Deutschland entwickeln wird. Zur
Gewinnung von Auszubildenden müssen Schulen und auch
Träger jetzt Planungssicherheit haben, um werben zu
können."
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