Ausbildung

Die praktische Ausbildung verbessern

In gut einem Jahr tritt das Pflegeberufegesetz (PflBG) in
Kraft. Daher sind die Einrichtungen jetzt gefordert,
ihr Ausbildungskonzept auf den Prüfstand zu stellen und
zu überarbeiten. Vor allem der Ausbildungsplan gewinnt
durch die Neuausrichtung der Pflegeausbildung an
Bedeutung.

- Foto: Werner Krüper

Das Pflegeberufegesetz regelt ab 2020 die sogenannte
"generalistische Pflegeausbildung". Auch dann bleiben
die Einrichtungen weiterhin Hauptakteur: So führen sie
den praktischen Teil der Ausbildung im Umfang von 2 500
Stunden in sich abwechselnden Abschnitten mit dem
theoretischen und fachpraktischen Unterricht an den
Schulen durch. Neu ist, dass der Träger der
praktischen Ausbildung den Ausbildungsplan über die
gesamte praktische Ausbildung zu erstellen hat. Im
Schwerpunkt der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift
Altenpflege erläutert Tina Knoch,
dass der Träger durch Vereinbarungen mit
Kooperationspartnern sowohl gewährleisten muss, dass
die vorgeschriebenen Einsätze in den weiteren an der
praktischen Ausbildung beteiligten Einrichtungen
geleistet werden können als auch, dass die Ausbildung
auf der Grundlage des Ausbildungsplans zeitlich und
sachlich gegliedert so durchgeführt werden kann, dass
das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Zeit erreichbar
ist. Damit werde die Bedeutung des Ausbildungsplans
deutlich gestärkt. "Er wird zum Herzstück der
praktischen Ausbildung", so Knoch.

In einem weiteren Beitrag zum Schwerpunkt "Praktische
Ausbildung" in Altenpflege stellt Regina Ahlfänger
von der Evangelischen Altenheimat Stuttgart dar,
wie der Träger mit einem einheitlichen Praxiscurriculum
die Qualität der betrieblichen Ausbildung verbessert
und sich so gut für die Generalistik aufgestellt hat.
Die Autorin fasst die zentralen Punkte für eine bessere
praktische Asubildung zusammen und gibt Tipps, wie sich
anderen Einrichtungen auf die Durchführung der neuen
Ausbildung systematisch vorbereiten können.