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Diskussion: Das spricht für und gegen ein Stimmrecht der Pflege im G-BA

Seit Jahren wird darüber diskutiert, ob die Pflege ein Stimmrecht im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) haben soll. Die eine Seite findet, dass das Gremium von der Einbindung der professionellen Pflege profitieren würde. Die andere Seite bezweifelt, dass jemand legitimiert sei, für „die Pflege“ zu sprechen.

Foto: Svea Pietschmann/G-BA Die Pflege soll mehr Mitspracherechte im G-BA bekommen. Umstritten ist aber, ob sie auch ein Stimmrecht haben sollte.

„Die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung muss auf alle Gesundheitsberufe bauen“, argumentiert Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR), in der Juli-Ausgabe der Zeitschrift Altenpflege. „Sich hier im Mitbestimmungsverfahren auf eine ärztliche Versorgung zu konzentrieren, greift zu kurz und missachtet den Anspruch auf eine gute gesundheitsbezogene Versorgung“, so Vogler. Aus Sicht der Pflegerats-Präsidentin müsse die Kompetenz der Pflegenden in Entscheidungen einbezogen werden.

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Dass die Pflege als größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen mehr Mitsprachemöglichkeiten bekommen soll, sei zwar auch für den G-BA-Vorsitzenden Josef Hecken nachvollziehbar. Jedoch müsse der G-BA arbeitsfähig bleiben und auch bei komplexen Fällen schnell zu Ergebnissen kommen. Das würde durch ein Stimmrecht der Pflege erschwert, argumentiert Hecken in der Zeitschrift Altenpflege. Denn es sei nicht ohne Weiteres zu beantworten, welche Organisation überhaupt für die Pflege abstimmen könnte, da es bei den Abstimmungen, die die Pflege betreffen, überwiegend um die stationäre Intensivpflege gehe und weniger um die Altenpflege und den ambulanten Bereich.

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Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht zwar mehr Mitspracherechte der Pflege und weiterer Gesundheitsberufe im G-BA vor. Ob die professionelle Pflege auch ein Stimmrecht bekommen soll, wurde jedoch nicht konkretisiert. Der G-BA ist das höchste Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen.