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Dürfen Arbeitgeber Einfluss auf die Arbeitszeiten von Pflegenden nehmen?

Die Corona-Krise hat den Arbeitsalltag von Pflegenden in vielen Bereichen verändert. Der Gesetzgeber bringt regelmäßig neue Verordnungen auf den Weg – zum Beispiel bezüglich der Arbeitszeiten. Isabel Romy Bierther, Fachanwältin für Arbeits- und Medizinrecht, erklärt, inwieweit Arbeitgeber in die Arbeitszeiten eingreifen dürfen.

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Bis mindestens Ende Juni gilt eine Verordnung, die längere Dienstzeiten zulässig macht.

Foto: Pixabay/succo

"Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine neue Verordnung zu Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz infolge der COVID-19-Epidemie erlassen", so Bierther. Demnach dürfen Arbeitnehmer – zunächst befristet bis zum 30.06.2020 – länger arbeiten bei kürzeren Ruhezeiten. Die werktägliche Arbeitszeit darf laut Beschluss nun bis zu zwölf Stunden betragen.

Voraussetzung sei allerdings, dass die verlängerte Arbeitszeit nicht durch vorausschauende organisatorische Maßnahmen, etwa durch zusätzliches Personal, vermeidbar sei.

Der Arbeitgeber darf die Arbeitszeiten für Pflegende laut Verordnung also unter bestimmten Bedingungen verlängern, sofern die Maßnahme dazu dient, das Gesundheitswesen sowie die pflegerische Versorgung aufrechtzuerhalten. Ob das BMAS die Verordnung nach Ablaufen der Frist verlängert, bleibt abzuwarten.

Mehr zum Thema: Weitere arbeitsrechtliche Fragen und Antworten für Pflegende finden Sie in unsrer Rubrik Coronavirus & Recht.