Ausbildung
Einheitliche Pflegeassistenz-Ausbildung: SPD legt Gesetzesentwurf vor
Eine bundeseinheitliche Reform der Pflegeassistenz-Ausbildung ist laut Koalitionsvertrag der Bundesregierung zwar geplant, lässt aber weiter auf sich warten. Jetzt hat die SPD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der dem Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) zufolge richtungsweisend sei.

Dem Gesetzesentwurf nach soll die Ausbildung in der Pflegeassistenz 24 Monate, in Teilzeit maximal 48 Monate dauern und mindestens die Ausbildungsinhalte des ersten Ausbildungsdrittels der Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz umfassen.
Pflichteinsätze in Akut-, Langzeit- und ambulanter Pflege sollen in Krankenhäusern, stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen erfolgen. Darüber hinaus sollen Einsätze in spezialisierten Bereichen wie der pädiatrischen Versorgung möglich sein. Als Zugangsvoraussetzung für die Pflegeassistenz-Ausbildung wird ein Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Qualifikation genannt.
Der BLGS begrüßt den Vorstoß: „Mit Generalistik, abgestimmtem Kompetenzprofil und zweijähriger Lernzeit ist dieser Entwurf nicht nur auf pflegerische Versorgungsbedarfe ausgerichtet, sondern ermöglicht auch realistisch einen Einstieg in die verkürzte Fachausbildung nach PflBG“, so der BLGS-Bundesvorsitzende Carsten Drude. Aus Sicht des Verbands müssten nun auch die anderen Bundesländer entsprechende Reformen in die Wege leiten.
Noch bleibt abzuwarten, ob der baden-württembergische Landtag dem Gesetzesentwurf der Oppositionspartei SPD zustimmt.
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