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Einwanderungsgesetz: Der Altenpflege dürfte es nutzen
Die Bundesregierung aus CDU, CSU und
SPD hat sich Medienberichten zufolge auf Eckpunkte für
ein Einwanderungsgesetz verständigt. Im Zentrum der
Vereinbarung stehen nicht Hochschulabsolventen, sondern
Einwanderer mit Berufsausbildung. Profitieren sollen am
Ende vom Fachkräftemangel besonders gebeutelte Branchen
wie etwa die Altenpflege.

Zentraler Punkt der Vereinbarung: Die Regierung besteht
künftig nicht mehr auf der Bevorzugung einheimischer
Bewerber bei der Besetzung einer offenen Stelle. "Wir
verzichten im Grundsatz auf die Vorrangprüfung", heißt
es wörtlich in dem Papier. Das hieße, dass künftig etwa
die Zuwanderung von Pflegekräften aus dem Ausland
erleichtert würde. Außerdem soll es Fachkräften mit
einer qualifizierten Ausbildung fortan erlaubt werden,
für sechs Monate nach Deutschland zu kommen, um sich
eine Arbeitsstelle zu suchen. Allerdings unter der
Bedingung, dass sie gut Deutsch sprechen und ihren
Lebensunterhalt selbstständig bestreiten können.
In einer ersten Reaktion begrüßte der
Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) das Eckpunktepapier für ein
Einwanderungsgesetz, forderte aber, es müsse in der
praktischen Anwendung klare und unkomplizierte
Regelungen geben. "Wir brauchen zwingend eine zentrale
Anerkennungsstelle für Pflegeberufe, die das
Einwanderungsgesetz sinnvoll ergänzt", sagt
AGVP-Sprecher Friedhelm Fiedler, "ganz entscheidend
wird zudem sein, in welcher Art und Weise Visa erteilt
werden." Heute herrsche, was das betreffe, ein "totales
Tohuwabohu", das der "Handlungs-Willkür" Tür und Tor
öffne.
Die Politik hatte rund 20 Jahre vehement über
Sinn oder Unsinn eines Einwanderungsgesetzes
diskutiert und gestritten. Aktuellen Plänen zufolge
soll ein solches Gesetz nun bereits vor Weihnachten
verabschiedet werden.
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