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Endgültig: Bundestag beschließt Reform der Pflegeausbildung

Nach langem Ringen hat der Deutsche Bundestag am Morgen des 22. Juni mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Opposition die Reform der Pflegeausbildung verabschiedet. Die ursprünglich vorgesehene einheitliche Ausbildung für alle Pflegeberufe ist erst einmal vom Tisch. Alten- und Kinderkrankenpflege bleiben vorläufig erhalten.

- Nach Jahres des Diskutierens und Streitens ist es nun soweit: Der Deutsche Bundestag hat die Reform der Pflegeausbildung verabschiedet.Foto: Trutschel

Das nun verabschiedete Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) sieht vor, dass es von 2020 an eine zweijährige gemeinsame, generalistische Ausbildung geben wird. Im Anschluss können sich die Pflegeschüler auf Kinderkranken- oder Altenpflege spezialisieren oder den generalistischen Pflegeabschluss machen. Mit diesem können sie überall (also auch in der Krankenpflege) arbeiten – umgekehrt gilt das nicht.

Der ursprüngliche Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und der damaligen Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) hatte eine vereinheitlichte Ausbildung zur "Pflegefachfrau" bzw. zum "Pflegefachmann" vorgesehen. Dafür hatten sich die Mehrheit der Bundesländer und die Wohlfahrtsverbände als große Träger in der Pflegebranche starkgemacht. Sie versprachen sich durch mehr Wechsel- und Aufstiegsmöglichkeiten eine Attraktivitätssteigerung für den Beruf. Berufsverbände, Pflege-Arbeitgeber und die Opposition hatten hingegen gewarnt, die generalistische Ausbildung berge die Gefahr, dass in der Kinderkranken- und Altenpflege am Ende noch mehr Fachkräfte fehlten als heute.

Um zu einer Lösung zu kommen, hatten die Partner der Großen Koalition schließlich den nun verabschiedeten Kompromiss geschlossen, der von den Fachpolitikern Karl Lauterbach (SPD) und Georg Nüßlein (CSU) vorbereitet worden war. Nach einem Jahr Verhandlungen und Streit war er von Union und SPD im April offiziell verkündet worden (wir berichteten unter "Koalition einigt sich bei Pflegeausbildung").

Ungeklärt sind allerdings noch immer die Details der Ausbildungsreform. Lerninhalte und Einsatzorte der Schülerinnen und Schüler werden in einer Verordnung geregelt, die dem Bundestag bis zur Sommerpause 2018 vorliegen soll. Ohne die Verordnung kann das Gesetz nicht in Kraft treten. Auch detr Bundesrat muss noch zustimmen.