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“Errungenschaften der Altenpflege verteidigen!”
Das "Forum Stationäre Pflegeeinrichtungen im Landkreis Hameln-Pyrmont" (kurz: "Hamelner Forum") hat die Politik nach der Verabschiedung des Pflegeberufereformgesetzes dazu aufgefordert, die Diskussion über die zukünftigen strukturellen Rahmenbedingungen der Pflegeausbildung um die "altenpflegerisch relevanten Eckpunkte" zu erweitern.

Die inhaltliche Ausgestaltung der zukünftigen generalistischen Ausbildung sei noch völlig ungewiss, heißt es seitens des "Hamelner Forums", das seit dem Jahr 2002 existiert und dem zurzeit 21 Einrichtungen angehören. Um "die inhaltlich-fachlichen Errungenschaften der Altenpflege gegen allzu reformwillige Kräfte zu verteidigen", haben die zusammengeschlossenen Häuser unter der Überschrift "Wird die Altenpflege abgeschafft?" einen Aufruf verfasst.
Dieser Aufruf enthält vier Punkte, die die Verfasser bei der Ausgestaltung der zukünftigen Pflegeausbildung berücksichtigt wissen möchten: "Berücksichtigung der Persönlichkeit, der Biographie und der Lebensgeschichte neben der Pflegebedürftigkeit und den Erkrankungen der uns anvertrauten Menschen", "Erhaltung der palliativen Pflege als wesentlicher Bestandteil der Altenpflege", "Befähigung im Umgang mit demenziell veränderten alten Menschen als Kernkompetenz der Altenpflege" und "Anerkennung der Altenpflege als Beziehungspflege". Diese deutlichen Unterschiede zur Krankenpflege und Kinderkrankenpflege müssten, so die Aktivisten des "Hamelner Forums", in dem zukünftigen Gesetz zur Reform der Pflegeberufe Beachtung finden, "damit auch zukünftig die Fachkraft im Gesundheitswesen den besonderen Anforderungen im Alltag der Altenpflege gewachsen ist".
Am 22. Juni hatte der Deutsche Bundestag die Reform der Pflegeausbildung verabschiedet (wir berichteten unter der Überschrift "Endgültig: Bundestag beschließt Reform der Pflegeausbildung"). Das Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) sieht vor, dass es von 2020 an eine zweijährige gemeinsame, generalistische Ausbildung geben wird. Im Anschluss können sich die Pflegeschüler auf Kinderkranken- oder Altenpflege spezialisieren oder den generalistischen Pflegeabschluss machen. Mit diesem können sie überall (also auch in der Krankenpflege) arbeiten – umgekehrt gilt das nicht.
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