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Erst 2019 kommt neues Verfahren zur Prüfung der Pflegequalität

Erst im Jahr 2019 wird es ein neues Verfahren zur Prüfung und Darstellung der Pflegequalität in stationären Einrichtungen in Deutschland geben. Wie die Geschäftsstelle des Qualitätsausschusses Pflege jetzt mitteilte, ist der Auftrag zur Entwicklung entsprechender Instrumente unlängst vergeben worden.

- Mit dem System der Pflegenoten wird erst ab dem Jahr 2019 endgültig Schluss sein.Foto: El-Nawab

Den Zuschlag erhielten als Bietergemeinschaft das Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld (IPW) und das Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitssystem (AQUA-Institut) mit Sitz in Göttingen. Die jeweiligen Wissenschaftler sollen bis zum Frühjahr/Sommer 2018 ein von Indikatoren gestütztes Verfahren zur vergleichenden Messung und Darstellung der Qualität für die stationären Pflegeeinrichtungen entwickeln. Bis zur praktischen Umsetzung werden dann noch einige Monate vergehen. Der Zeitplan ist mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) abgestimmt.

Als Grundlage für die Entwicklung werden die Vorarbeiten des Projektes "Entwicklung und Erprobung von Instrumenten zur Beurteilung der Ergebnisqualität in der stationären Altenhilfe" sowie die dazugehörigen Umsetzungsprojekte genutzt. Im Rahmen der Umsetzung sind auch Erhebungen in Pflegeheimen geplant. Im Anschluss an die wissenschaftliche Entwicklung der Instrumente und Verfahren werden die Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität, die Richtlinien über die Durchführung der Qualitätsprüfung und die Qualitätsdarstellung an das neue Verfahren angepasst.

Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) hatte der Gesetzgeber Regelungen zur Weiterentwicklung der Qualität in der stationären und ambulanten Pflege erlassen. Demnach sollten von unabhängigen wissenschaftlichen Institutionen neue Instrumente und Verfahren zur Qualitätsprüfung und -entwicklung erarbeitet werden. Damit zog der Gesetzgeber Konsequenzen aus der Kritik an den fehlenden wissenschaftlichen Grundlagen der Pflegetransparenzvereinbarungen (PTVS/PTVA) – in der breiten Öffentlichkeit besser bekannt als Pflege-TÜV bzw. Pflegenoten.