Corona
Erste Klage gegen Impfpflicht eingereicht
Eine erste Verfassungsbeschwerde gegen die Corona-Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal ist am vergangenen Dienstag beim Bundesverfassungsgericht eingegangen

Damit verbunden sei auch ein Eilantrag, sagte ein Sprecher des Karlsruher Gerichts am Montag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Die Klage sei von 23 Personen eingereicht worden. Wann darüber entschieden werde, sei noch nicht absehbar. Ein Aktenzeichen ist noch nicht vergeben.
Beschäftigte in Einrichtungen wie Kliniken, Alten- und Pflegeheimen sowie Arztpraxen müssen bis 15. März 2022 nachweisen, dass sie voll geimpft oder kürzlich genesen sind – oder aber eine Arzt-Bescheinigung vorlegen, dass sie nicht geimpft werden können. Von der Impfpflicht Betroffene neue Beschäftigte brauchen den Nachweis ab 16. März von vornherein.
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