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Expertin: “Das Urteil stärkt die Arbeitnehmerrechte!”

Was die Arbeitszeit angeht, werden Arbeitnehmer auch in der Altenpflege ihre Rechte zukünftig in vielen Fällen leichter durchsetzen können als bisher. Diesen Schluss zieht Isabel Bierther, Fachanwältin für Arbeitsrecht, im Interview mit der Zeitschrift Altenpflege aus einem unlängst ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

- "Arbeitnehmer können ihre Rechte zukünftig in vielen Fällen leichter durchsetzen": Isabel Bierther, Fachanwältin für Arbeitsrecht, zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Thema "Arbeitszeiterfassung".

In der Entscheidung des Luxemburger Gerichts vom 14. Mai (Az.: C-55/18) ging es um die Auslegung der Arbeitszeitrichtlinie der Europäischen Union (EU). Nach Auffassung des EuGH sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen wird. "Wichtig war dem Gericht der Schutz der Arbeitnehmer", so Bierther, "nur wenn eine Aufzeichnungspflicht besteht, sind sie auch in der Lage, ihre Rechte – wie zum Beispiel die Begrenzung der Höchstarbeitszeit sowie die tägliche und wöchentlichen Ruhezeiten – effektiv durchzusetzen."

Nötig sei nach Ansicht des EuGH ein System, das objektiv und verlässlich die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden, ihre zeitliche Verteilung und die Zahl der Überstunden ermittelt. Gebe es nun eine Verpflichtung, die Arbeitszeit zu erheben und aufzuzeichnen, so die Juristin aus Essen (Nordrhein-Westfalen), könne verhindert werden, "dass Arbeitgeber die Rechte der Arbeitnehmer schmälern".

Das komplette Interview mit Isabel Bierther lesen Sie in der aktuellen Ausgabe von Altenpflege. Eine ausführliche Würdigung und Interpretation des EuGH-Urteils finden Sie in der nächsten Ausgabe der Fachzeitschrift Altenpflege, die Mitte Juli erscheint.