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Fachkommission übergibt Rahmenlehrpläne

Die Fachkommission nach dem Pflegeberufegesetz hat Ende Juni die von ihr erarbeiteten Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne für die neuen Pflegeausbildungen dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fristgerecht übergeben.

- Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (2. v. l.) sind zufrieden: Die Fachkommission nach dem Pflegeberufegesetz – vertreten durch Prof. Dr. Ingrid Darmann-Finck, Professorin am Institut für Public Health und Pflegeforschung (IPP) der Universität Bremen (links), und Prof. Gertrud Hundenborn, Professorin an der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen (rechts) – hat die erarbeiteten Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne für die neuen Pflegeausbildungen pünktlich Ende Juni übergeben.Foto: BMG/Thomas Ecke

Pflegeschulen und die Träger der praktischen Ausbildungen erhalten damit in Kürze konkrete Vorschläge für die Ausgestaltung der neuen Ausbildungen. "Voraussetzung für gute Pflege sind gute Fachkenntnisse", so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), "deshalb haben wir die Pflegeausbildung umfassend modernisiert." In gut einem halben Jahr werde der erste Jahrgang nach den neuen Vorgaben unterrichtet. Die fristgerecht vorgelegten Rahmenpläne seien nun die Basis dafür, "um die neue, bundesweit einheitliche Ausbildungsordnung inhaltlich mit Leben zu füllen".

BMG und BMFSFJ hatten die ehrenamtlichen Mitglieder der Fachkommission am 21. November vergangenen Jahres für die Amtsdauer von fünf Jahren eingesetzt. Die Fachkommission hat die gesetzliche Aufgabe, Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne (Rahmenpläne) für die neuen Pflegeausbildungen zu erarbeiten, die ab dem 1. Januar 2020 beginnen. Diese Rahmenpläne enthalten konkrete Vorschläge für die inhaltliche Ausgestaltung der neuen beruflichen Pflegeausbildungen. Sie werden den Pflegeschulen beziehungsweise den Trägern der praktischen Ausbildung kostenfrei zur Verfügung gestellt. Sie entfalten als Orientierungshilfe zur Umsetzung der Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) und der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) empfehlende Wirkung für die Lehrpläne der Länder und die schulinternen Curricula der Pflegeschulen.

Nachdem die Fachkommission die Rahmenpläne, wie es das PflBG vorschreibt, pünktlich vor dem 1. Juli 2019 den beiden beteiligten Ministerien zur Prüfung der Vereinbarkeit mit dem Pflegeberufegesetz vorgelegt hat, werden diese nun entsprechend geprüft, um sie den relevanten Akteuren zeitnah zur Verfügung stellen zu können. Die Rahmenpläne sollen nach Prüfung online und in Druckform veröffentlicht werden.