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Für eine eigene Pflege-Gewerkschaft wird’s nicht leicht

Schwere Zeiten für Spartengewerkschaften: Das von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) auf den Weg gebrachte Tarifeinheitsgesetz bleibt in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Klagen mehrerer Gewerkschaften gegen die seit rund zwei Jahren geltende Neuregelung weitgehend abgewiesen.

- Das Streikrecht gerät durch das Tarifeinheitsgesetz nicht in Gefahr, meint das Bundesverfassungsgericht. Für Spartengewerkschaften, wie etwa eine angedachte Pflege-Gewerkschaft, werden die Zeiten durch den Spruch der Karlsruher Richter nicht unbedingt leichter.Foto: Fotolia/Hillman

Das Gesetz soll die Vielfalt in der Tariflandschaft in einzelnen Branchen, etwa in Krankenhäusern oder bei der Bahn, beenden. Es sieht vor, dass in einzelnen Betrieben nur der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft angewendet wird, die über die meisten Mitglieder verfügt. Verlierer dieser Regelung könnten kleine spezialisierte Gewerkschaften sein, die gegenüber den Platzhirschem der im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) organisierten Gewerkschaften die schlechteren Karten besitzen: die Gewerkschaft der Lokomotivführer (GDL) beispielsweise, die Pilotenvereinigung "Cockpit" oder der "Marburger Bund", der die Interessen der Ärzte vertritt.

Auswirkungen könnte die Karlsruher Entscheidung auch auf die Pläne zur Gründung einer eigenen Pflege-Gewerkschaft haben. Markus Mai, Präsident der Pflegekammer Rheinland-Pfalz, hatte unlängst öffentlich über die Idee nachgedacht, eine derartige Interessenvertretung ins Leben rufen zu wollen (wir berichteten unter der Überschrift "Ruf nach eigener Pflege-Gewerkschaft").