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Genehmigung erteilt: Die Bingo-Kugeln rollen wieder
Erst hieß es "verboten", dann hörte man "vorübergehend
genehmigt", bald ist von einem "uneingeschränkt
erlaubt" auszugehen: Das Bingo-Spiel in den sechs Seniorenzentren
der kommunalen Sozial-Betriebe-Köln (SBK) hat
kurzzeitig hohe Wellen geschlagen und zeitweise für
juristisches Durcheinander gesorgt.

Die Kölner SBK-Einrichtungen hatten unlängst die bei
den Bewohnern beliebten Bingo-Spiele vorübergehend
eingestellt, weil es sich möglicherweise um verbotenes
Glücksspiel handelte. Das Unternehmen wurde nach
eigenen Angaben im vergangenen Jahr von einem
Rechnungsprüfer auf den drohenden Konflikt mit dem
Gesetz aufmerksam gemacht. "Er sagte: Wenn beim
Bingo-Spiel Geld eingesetzt wird, fällt das selbst bei
minimalem Einsatz und Kleingewinnen unter Umständen
unter den Glücksspielstaatsvertrag", sagte
SBK-Geschäftsführerin Gabriele Patzke. Um bei diesen
speziellen Angeboten mit einem besonderen
"Nervenkitzel" mitmachen zu können, mussten sich die
Senioren in den SBK-Häusern bisher Bingo-Karten für 50
Cent bis 1 Euro kaufen. Damit wurden kleine Gewinne,
etwa Schokolade, finanziert.
Mittlerweile haben sich die Wogen ein wenig geglättet
und die Bewohner ihren Spielspaß zurück. Die SBK haben
von der Stadt Köln eine erst einmal bis Ende März 2018
gültige Genehmigung zur Durchführung ihrer öffentlichen
Bingo-Veranstaltungen erhalten und die nächste große
Veranstaltung für den 6. Februar terminiert. Für eine
langfristige Genehmigung ist die Bezirksregierung
zuständig – hier läuft aktuell das
Genehmigungsverfahren.
Neben diesen kostenpflichtigen Bingo-Spielen, für die
sich regelmäßig bis zu rund 100 Teilnehmer aus den
Häusern und den benachbarten Stadtteilen anmelden,
bieten die Pflegeheime der SBK in regelmäßigeren
Abständen auch kostenlose Bingo-Nachmittage an. Diese
sind nicht genehmigungspflichtig und waren von den
juristischen Irritationen nicht betroffen.
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