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Generalistik-Kompromiss weiter umstritten

Die Debatte um den Entwurf des Pflegeberufereformgesetzes nimmt noch einmal richtig Fahrt auf: Während der Deutsche Bildungsrat für Pflegeberufe (DBR) die Initiative der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD begrüßt, das Gesetz doch noch auf den Weg zu bringen, befürchten Kritiker einen politischen Kompromiss um jeden Preis.

- Foto: Werner Krüper

Aktuell diskutieren die Koalitionsfraktionen Änderungsanträge zum Gesetzentwurf. Währenddessen werden Befürworter und Gegner einer generalistischen Pflegeausbildung nicht müde, ihre Argumente immer wieder aufs Neue vorzutragen. Einig sind sich beide Seiten nur darin, dass sie mit den Kompromissvorschlägen der Regierung nicht zufrieden sind – wenn auch aus völlig unterschiedlichen Blickwinkeln. Dem DBR zufolge gelte es jetzt wenigstens sicherzustellen, dass einige Meilensteine gesetzt werden. Zu diesen Meilensteinen zählt der Bildungsrat die Regelung der hochschulischen Ausbildung als Zugang zum Beruf, die Einführung von vorbehaltenen Tätigkeiten, klar formulierte selbständige Kompetenzprofile und die Erweiterung des Kompetenzprofils um heilkundliche Aufgaben. "Zentrales Element bei allem ist und bleibt aber die Schaffung einer generalistischen Ausbildung", so Gertrud Stöcker, Vorsitzende des DBR. Zusammengenommen würden diese Aspekte das Gesetzesvorhaben rechtfertigen, auch wenn es Ungereimtheiten und Fehler gebe.

Beim Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) ist man hingegen ganz anderer Meinung. "Wir halten es weiterhin für unverantwortlich, Änderungen an der Pflegeausbildung um des politischen Erfolges willen mit heißer Nadel zu stricken", sagt Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des VDAB. Neben ungelösten praktischen und rechtlichen Problemen für die Ausbildungsbetriebe kritisiert er vor allem, dass die unverzichtbare Auseinandersetzung über die Ausbildungsinhalte in die Ausbildungs- und Prüfverordnung und damit in die nächste Legislaturperiode verschoben werde. "Wird das Gesetz verabschiedet, so tritt genau das ein, wovor wir immer gewarnt haben", so Knieling, "die Grundsatzentscheidung zur Reform fällt ohne Kenntnis der zukünftigen Ausbildungsinhalte und -struktur."

Auch das Bündnis für Altenpflege und der im Bündnis engagierte Arbeitskreis Ausbildungsstätten für Altenpflege (AAA) melden ihre Bedenken an der generalistischen Pflegeausbildung zu Wort. Während Bündnis-Sprecher Peter Dürrmann die schleichende Abschaffung der Altenpflegeausbildung durch die Pflegeberufereform befürchtet (wir berichteten), macht sich die AAA-Vorsitzende Birgit Hoppe Sorgen um die Altenpflegeschulen. "Schulen, die das im Gesetzentwurf geforderte Profil anbieten wollen, müssen vertraglich eine Kooperation mit einer generalistischen Pflegeschule schließen, um den Auszubildenden zum Ende des zweiten Jahres den Wechsel in die Generalistik zu garantieren", sagt Hoppe. Damit entstünden durch das Gesetz einseitige Abhängigkeiten von generalistischen Pflegeschulen, die sich in der Regel an Krankenhäusern befinden. "Die Krankenhäuser stellen ohnehin das Nadelöhr für die vorgeschriebenen Praxiseinsätze dar. Sie werden mit ihren Pflegeschulen bestimmen können, mit wem sie zusammenarbeiten", ist Hoppe überzeugt. Daher werde mit diesem Weg das langsame Sterben der Altenpflegeschulen eingeleitet. "Mit den Altenpflegeschulen schwindet aber auch die Hoffnung auf ausreichend und gut qualifiziertes Personal für die Altenhilfe", so die AAA-Vorsitzende.