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Geplantes Pandemie-Gesetz wird entschärft

Das geplante Pandemie-Gesetz für Nordrhein-Westfalen mit weitreichenden Befugnissen für die Landesregierung in der Corona-Krise wird entschärft.

- Ärzte und Pfleger sollen auch im Katastrophenfall nicht zwangsverpflichtet werden. Foto: Adobe Stock/interstid

Darauf einigten sich die Fraktionsspitzen der CDU/FDP-Koalition und der oppositionellen SPD und Grünen am Mittwochabend (8. April), wie aus Landtagskreisen verlautete. Der besonders strittige Passus zur Zwangsverpflichtung von Ärzten und Pflegern im Katastrophenfall sei gestrichen worden, hieß es. Stattdessen werde es ein Freiwilligenregister geben. Das gesamte Gesetz werde bis 31. März 2021 befristet. Bei wesentlichen Entscheidungen gelte ein Parlamentsvorbehalt.
Die SPD hatte angekündigt, dem Gesetz nur zustimmen, wenn Zwangsverpflichtungen von medizinischem Personal gestrichen würden. Auch Rechtsexperten hatten bei diesem Punkt Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit geäußert. Das Gesetz soll am Donnerstag (9. April) in einer Landtags-Sondersitzung verabschiedet werden. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) wollte eine möglichst einstimmige Verabschiedung im Landtag erreichen. Die AfD wurde nicht an den Verhandlungen beteiligt.