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Gericht bestätigt Wallraffs Pflege-Kritik

Im seit Jahren schwelenden juristischen Streit zwischen
dem Journalisten Günter Wallraff und der MK-Kliniken AG hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln die Position
des investigativen Reporters gestärkt. Der darf in
seiner RTL-Sendung "Team Wallraff" nun weiterhin Dinge
behaupten, die der Pflegeanbieter ihm gerne untersagen
würde.

- Hat im Rechtsstreit um eine Sendung zum Thema Pflege die Oberhand behalten: der investigative Journalist Günter Wallraff.Foto: RTL

Das OLG bestätigte in seiner kürzlich ergangenen
Entscheidung zu großen Teilen ein vor knapp einem Jahr
ergangenes Urteil des Landgerichts Köln zugunsten des Senders
und des Journalisten. RTL habe wahrheitsgemäß
berichtet, meinte das Gericht und ließ eine Revision
nicht zu.

"Team Wallraff" darf damit unter anderem weiterhin
behaupten, dass es während der Undercover-Recherchen im
Jahr 2014 zu wenig Personal in einem bestimmten
Pflegeheim des Anbieters gab und dass damals sogar der
Norovirus ausgebrochen war. Auch das Anliegen der
MK-Kliniken AG (ehemals Marseille-Kliniken AG), zu
verbieten, dass Aufnahmen eines Bewohners
veröffentlicht werden, der in einem völlig verdreckten
Zimmer liegt, wies das OLG zurück. Nicht wiederholen
dürfen RTL und Wallraff hingegen die Behauptung, in dem
Unternehmen würden Akten manipuliert, wenn der
Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK)
komme.

Die strittige "Team Wallraff"-Ausgabe über die
Missstände in einem Pflegeheim der einstigen
Marseille-Kliniken AG war 2014 von mehr als vier
Millionen Zuschauern gesehen worden. Seither hatte RTL
immer wieder über Einrichtungen des Betreibers
berichtet und dort Reporter eingeschleust, zuletzt in
diesem Jahr.

Wir berichteten an dieser Stelle mehrmals über die
Auseinandersetzung – erstmals im Mai 2014 unter dem
Titel "'Team Wallraff' sorgt für Wirbel in
der Branche
", dann im August 2015 unter der
Überschrift "Wallraff sorgt weiterhin für
Ärger"
und zuletzt im Dezember 2016 unter der
Überschrift "Bericht über Missstände: Etappensieg
für Günter Wallraff"
.