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Gericht untersagt lange Fingernägel

Betreuerinnen in Altenpflegeeinrichtungen dürfen einem Gerichtsurteil zufolge keine langen, gegelten oder lackierten Fingernägel haben. Mit dieser Entscheidung gab das Arbeitsgericht Aachen dem Träger einer katholischen Einrichtung mit rund 80 Bewohnern in Dremmen im Kreis Heinsberg (Nordrhein-Westfalen) recht (AZ: 1 Ca 1909/18).

- Urteil des Arbeitsgerichts Aachen: Betreuerinnen in Altenpflegeeinrichtungen dürfen keine langen, gegelten oder lackierten Fingernägel haben.Foto: AdobeStock/Marigo

Der Träger des Altenheims hatte alle seine Mitarbeiterinnen angewiesen, nur mit kurzen und unlackierten Fingernägeln zu arbeiten. Dagegen hatte die Frau geklagt. Die lackierten Gel-Fingernägel seien "Teil ihrer Persönlichkeit", argumentierte die Frau. Auch habe sie mit der direkten Pflege der Senioren nichts zu tun – sie würde nur betreuen, selten Essen zubereiten und austeilen.

Das Gericht teilte dagegen den Standpunkt des Arbeitgebers, wonach die Nägel des Pflegepersonals kurz und unlackiert sein müssten. Das Gericht orientierte sich dabei unter anderem an Hygiene-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts. Die Gesundheit der Senioren hat laut Urteil mehr Gewicht als das Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiterin.

Fingernägel seien ein "Infektionsfeld", schließlich könnten sich unter langen oder auch auf lackierten Fingernägeln Bakterien festsetzen. Selbst wenn sie nicht unmittelbar mit Lebensmitteln in Berührung komme, so sei die Betreuerin doch im täglichen Kontakt und Umgang mit den Bewohnern. Deshalb sei die Dienstanweisung des Arbeitgebers angemessen und er sei berechtigt, einheitliche Standards für alle zu erlassen.

Ob die Klägerin in Revision geht, war unmittelbar nach Verkündung des Urteils noch offen.