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Gericht weist Klage gegen Kündigung ab
Eine muslimische Pflegehelferin, die keine männlichen Patienten waschen wollte, ist mit einer Klage gegen ihre Entlassung gescheitert. Das Arbeitsgericht Mannheim wies die Klage der Frau am 23. März 2017 ab.

Die Pflegekraft pochte mit ihrer Klage auf die Religionsfreiheit sowie auf das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Ihrem Arbeitgeber warf sie vor, sie wegen ihres Glaubens benachteiligt zu haben. Die 40-Jährige hatte sich im Mai vergangenen Jahres geweigert, auch männliche Pflegebedürftige zu waschen. Das Pflegeunternehmen hatte die seit drei Jahren in Deutschland lebende gebürtige Litauerin daraufhin noch innerhalb der Probezeit mit der Begründung entlassen, im Arbeitsvertrag vereinbarte Aufgaben nicht erfüllt zu haben.
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