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Hamburg macht ernst mit Betretungsverboten

Die Hamburger Gesundheitsämter haben nach Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht inzwischen 160 Betretungsverbote ausgesprochen.

Impfpflicht - Erste Betretungsverbote verhängt
Foto: AdobeStock/Robert Kneschke Die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht kann dazu führen, dass ungeimpfte Beschäftigte bis Ende des Jahres nicht mehr in der Altenpflege arbeiten dürfen.

Damit hat sich die Zahl in den vergangenen anderthalb Wochen mehr als verzehnfacht, sagte Martin Helfrich, Sprecher der Gesundheitsbehörde, der Deutschen Presse-Agentur. Hinzu kämen rund 140 Bescheide, in denen Auflagen angeordnet worden seien. Weitere rund 1.000 Fälle sind den Angaben zufolge noch in der Prüfung.

In einzelnen, kleinen Einrichtungen könne der Wegfall einzelner Beschäftigten durchaus problematisch sein kann, sagte der Behördensprecher. Insgesamt falle aber die Quote der Fälle, in denen Menschen wegen einer fehlenden Impfung nicht mehr in ihrem Job arbeiten dürfen sehr gering aus.

Den Ermessensentscheidungen der Gesundheitsbehörden gingen laut Helfrich jeweils gründliche Prüfungen voraus. So seien die Betroffenen mehrfach aufgefordert worden, Unterlagen vorzulegen, die eine Impfung oder eine Befreiung von der Impfpflicht belegen.

Gemäß Infektionsschutzgesetz müssen unter anderem auch Alten- und Pflegeheime sowie ambulante Pflegedienste den Gesundheitsämtern seit Mitte März ungeimpfte Mitarbeiter melden Bei den Gesundheitsämtern der Hansestadt gingen nach Angaben der Sozialbehörde von fast 1.000 Einrichtungen Meldungen über knapp 5.000 Personen ein, die zunächst keinen Impfnachweis erbracht hatten.

Derweil gibt es eine kontrovers geführte Debatte um ein früheres Aussetzen der Impfpflicht, von der alle Beschäftigten in der Altenpflege betroffen sind. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) lehnt bisher eine Diskussion darüber ab.

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