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Heilkundeübertragung: Raus aus der Grauzone
Pflegefachpersonen üben zwar schon heute heilkundliche Tätigkeiten aus. Jedoch sollen in Zukunft solche Aufgaben auf sie übertragen und nicht wie bisher von Medizinerinnen und Medizinern an sie delegiert werden. Darin liegt eine große Chance, findet Uwe Machleit vom Vorstand des Deutschen Evangelischen Verbands für Altenarbeit und Pflege (DEVAP).

„Das Pflegeberufegesetz legt mit seinen Vorbehaltsaufgaben schon eine Menge an“, so Machleit auf dem DEVAP-Kongress „Qualifikationsmix neu denken“ am Dienstag in Hamburg. Die sogenannten „standardisierten Module zum Erwerb erweiterter Kompetenzen zur Ausübung heilkundlicher Aufgaben“ seien eine Erweiterung dieser Vorbehaltsaufgaben. Mit ihnen sollen Pflegefachpersonen künftig eine Approbation für das Ausüben heilkundlicher Aufgaben erwerben können.
Die Heilkundeübertragung bedeute eine neue Form der Zusammenarbeit zwischen Pflegefachpersonen und Medizinerinnen und Medizinern. Laut Machleit sei das eine Chance für beide Seiten. Anders als von medizinischer Seite oft befürchtet, gebe es auf ärztlicher Seite keine Verlierer, wenn qualifizierte Pflegefachpersonen heilkundliche Aufgaben übernähmen. Vielmehr sei von einer besseren Versorgungsqualität – etwa im Bereich Diabetes – auszugehen.
Machleit sieht als Zielgruppe für die Module zum Ausüben heilkundlicher Tätigkeiten neben Berufserfahrenen auch engagierte Auszubildende im dritten Ausbildungsjahr. Deren Ausbildung würde sich durch die Zusatzqualifikation zwar verlängern, das sei aber refinanziert und würde sich somit auch aus Trägersicht lohnen.
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