Recht
Hessen: Testpflicht für Heim-Personal ausgeweitet
Hessen weitet die Pflicht regelmäßiger Corona-Tests für das Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen aus.

Von 16. Januar an müssen alle Mitarbeiter mindestens zweimal pro Woche sowie darüber hinaus bei Dienstantritt nach einer Abwesenheit von mehr als drei Tagen getestet werden, teilte Sozialminister Kai Klose (Grüne) am 14. Januar in Wiesbaden mit. Seit Mitte Dezember 2020 muss das Personal in Einrichtungen der stationären Altenhilfe mindestens einmal wöchentlich auf das Coronavirus getestet werden.
„Die in allen Bundesländern hohen Infektions- und auch Todeszahlen der letzten Wochen und Monate verdeutlichen, dass in und für Alten- und Pflegeeinrichtungen über die bereits beschlossenen Maßnahmen hinaus weitere Schutzmaßnahmen geboten sind“, erklärte Klose. Das Land Hessen habe über einen Dienstleister für ein wöchentliches Kontingent von 500 000 Schnelltests gesorgt, auf das die Einrichtungen zugreifen könnten. Darüber hinaus gebe es weitere Anbieter, über die Tests bezogen werden könnten.
Patientenschützer hatten Anfang Januar bereits eine generelle Testpflicht für Pflegende gefordert.
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