Personal

Impfpflicht in der Altenpflege: Alles andere als einfach

Die Warnungen vor negativen Auswirkungen der Corona-Impfpflicht für das Pflegepersonal werden lauter. „Das entpuppt sich als ein großes, bürokratisches Ärgernis», sagte Bernhard Schneider, Hauptgeschäftsführer der Evangelischen Heimstiftung am Dienstag in Stuttgart.

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Foto: AdobeStock/DDRockstar Die kommende einrichtungsbezogene Impfpflicht in der Altenpflege bereitet Alten- und Pflegeheimen sorgen.

Schneider kritisierte, dass die Politik Entscheidungen bezüglich einer allgemeinen Impfpflicht scheue. Ein weiteres Mal lasse der Gesetzgeber die Pflegeunternehmen mit der Verantwortung allein, bemängelte er. Die Heimstiftung brauche Klarheit und Rückendeckung, um die Impfpflicht arbeitsrechtlich durchzusetzen.

Was passiert am 15. März?

Wer bis zum 15. März keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlege, müsse an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Das Amt treffe dann nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber und der betroffenen Person eine Einzelfallentscheidung, ob es ein Betretungs- oder Beschäftigungsverbot ausgesprochen werde müsse. Schneider kritisierte, dass dabei Pflegeeinrichtungen die eigene Entscheidungskompetenz genommen und den ohnehin überlasteten Gesundheitsämtern übertragen werde. Was in der Zeit bis zur Entscheidung passiere, sei unklar.

Zwei bis drei Prozent werden sich nicht impfen lassen

Nach Angaben der Heimstiftung sind von den fast 10 000 Mitarbeitenden rund 90 Prozent geimpft oder genesen. „Wir rechnen aber mit einem harten Kern von zwei bis drei Prozent, die sich bis zum 15. März nicht mehr für eine Impfung entscheiden werden“, sagte Schneider. Die anderen sollen in den nächsten Wochen durch intensive Gespräche von einer Impfung überzeugt werden.

Die Heimstiftung erwartet für die Zeit nach dem 15. März arbeitsgerichtliche Entscheidungen. Da die Impfpflicht nur befristet gelte, bliebe Raum für das Argument, eine Kündigung sei unverhältnismäßig. „Wir können es nicht verantworten, dass ungeimpfte Beschäftigte bei uns arbeiten. Deshalb werden wir die Impfpflicht konsequent umsetzen und nur Mitarbeitende weiterbeschäftigen, die ein gültiges Attest nachweisen“, kündigte Schneider an. Er wolle alle betroffenen Personen persönlich anschreiben, das Gespräch suchen, dabei auch auf die Konsequenzen hinweisen.

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